Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) verlangen, dass alle steuerrelevanten Prozesse nachvollziehbar dokumentiert werden. Insbesondere in der digitalen Buchhaltung, bei der Daten elektronisch verarbeitet, gespeichert und archiviert werden, ist eine vollständige und revisionssichere Dokumentation unabdingbar. Fehlt diese, drohen Betriebsprüfungen mit potenziell erheblichen steuerlichen Konsequenzen.

Eine rothaarige lächelnde Frau mit Brille in ihrer hand