[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"news-post-neue-bmf-regeln-zu-ruckstellungen-fur-freistellungen-prufen":3,"news-latest-posts":27},{"id":4,"slug":5,"title":6,"date":7,"modified":8,"excerpt":9,"image":10,"imageAlt":11,"authorName":12,"authorRole":12,"reviewerName":12,"reviewerRole":12,"readingTime":13,"categories":14,"tags":17,"wpId":12,"wpLink":12,"body":23,"published":24,"createdAt":25,"updatedAt":8,"path":26},29,"neue-bmf-regeln-zu-ruckstellungen-fur-freistellungen-prufen","Neue BMF-Regeln zu Rückstellungen für Freistellungen prüfen","2026-09-08T00:00:00+02:00","2026-09-09T13:54:31+02:00","Das BMF hat seine Sicht auf Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und ähnliche Zusatzleistungen neu geordnet. Unternehmen und Steuerberater sollten bilanzielle Ansätze sowie die dazugehörige Verfahrensdokumentation jetzt überprüfen.","https://nbg1.your-objectstorage.com/vd-public/academy/news/2026/09/8165a58e3596aa2c83277d0e70f12eb68dda8cbbf8425fe1bd9ca1586012a6c6.webp","Steuerberater prüft Unterlagen zu Rückstellungen und Freistellungen",null,"3 Min.",[15,16],"Steuerrecht","GoBD",[18,19,20,16,21,22],"Rückstellungen","Arbeitsfreistellungen","Verfahrensdokumentation","Bilanzierung","BMF","\u003Cp>Die Finanzverwaltung hat ihre Grundsätze zur bilanzsteuerlichen Behandlung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und vergleichbare Zusatzleistungen neu gefasst. Für Steuerberater und Unternehmen ist das vor allem dann relevant, wenn Arbeitszeitkonten, Urlaubsansprüche, Freistellungsmodelle oder Jubiläumszusagen bilanziert werden.\u003C/p>\u003Cp>Das neue BMF-Schreiben vom 4. September 2026 ersetzt ältere Verwaltungsanweisungen aus den Jahren 1984 und 1999. Nach Angaben der Finanzverwaltung gelten die aktualisierten Vorgaben für alle noch offenen Steuerfälle. Wer entsprechende Rückstellungen bildet oder bislang anders behandelt hat, sollte die eigene Bilanzpraxis deshalb zeitnah auf Anpassungsbedarf prüfen.\u003C/p>\u003Cblockquote>\n\u003C/blockquote>\u003Ch2>Worum es bei den Rückstellungen geht\u003C/h2>\u003Cp>Im Kern unterscheidet das Schreiben zwischen Verpflichtungen, die noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses zu erfüllen sind, und solchen, die erst nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Arbeitsleistung fällig werden. Diese Abgrenzung ist für die Passivierung entscheidend.\u003C/p>\u003Cp>Für Leistungen, die noch vor dem Ende der Arbeitsleistung erbracht werden müssen, geht die Finanzverwaltung grundsätzlich davon aus, dass sich Arbeit und Gegenleistung ausgleichen. Eine Rückstellung kommt dann nur in Betracht, wenn tatsächlich ein Erfüllungsrückstand vorliegt. Als Beispiele nennt die Verwaltung unter anderem nicht genommene Urlaubstage oder Guthaben auf Arbeitszeitkonten, die später in Freistellungen umgewandelt werden können.\u003C/p>\u003Cp>Anders kann es bei Verpflichtungen aussehen, die erst nach dem Ende der Arbeitsleistung zu erfüllen sind. Hier können Rückstellungen in Betracht kommen, wenn die Belastung am Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist und eine Inanspruchnahme wahrscheinlich erscheint. Nach der Verwaltungsauffassung ist dabei auch zu berücksichtigen, wie sich der Anspruch über die gesamte Beschäftigungsdauer entwickelt.\u003C/p>\u003Ch2>Welche Einzelfälle jetzt genauer zu prüfen sind\u003C/h2>\u003Cp>Besonders praxisrelevant sind die im Schreiben angesprochenen Sonderfälle. Dazu gehören Dienst- und Firmenjubiläen, bezahlte Freistellungen vor Vertragsende sowie Altersteilzeitmodelle.\u003C/p>\u003Cp>Bei Dienstjubiläen verweist das BMF auf eine Sonderregelung in § 5 Abs. 4 EStG für die Wahrscheinlichkeitsbewertung. Firmenjubiläen, die nicht an die persönliche Betriebszugehörigkeit, sondern an das Unternehmen insgesamt anknüpfen, werden dagegen nach den allgemeinen Regeln beurteilt.\u003C/p>\u003Cp>Bei bezahlten Freistellungen ist laut Finanzverwaltung nicht die Bezeichnung ausschlaggebend, sondern der wirtschaftliche Zusammenhang. Knüpft der Anspruch an die individuelle Betriebszugehörigkeit an, kann eine Rückstellung erforderlich sein. Besteht der Zusammenhang nur mit der Branche und nicht mit der konkreten Beschäftigung im Unternehmen, spricht das gegen eine Passivierung.\u003C/p>\u003Cp>Für Altersteilzeitmodelle verweist das Schreiben auf die bereits bekannten Regelungen zum Blockmodell und zum Nachteilsausgleich. Unternehmen sollten daher ihre vorhandenen Berechnungs- und Dokumentationsunterlagen daraufhin prüfen, ob sie mit der neuen Verwaltungsauffassung noch übereinstimmen.\u003C/p>\u003Cblockquote>\n\u003C/blockquote>\u003Ch2>Was Unternehmen und Berater jetzt tun sollten\u003C/h2>\u003Cp>Für die Praxis bedeutet die Änderung vor allem: bestehende Rückstellungen, interne Bewertungsannahmen und Nachweise sollten überprüft und dokumentiert werden. Das betrifft nicht nur den Jahresabschluss, sondern auch die nachvollziehbare Herleitung der bilanziellen Behandlung.\u003C/p>\u003Cp>Gerade im Zusammenhang mit GoBD und Verfahrensdokumentation ist es sinnvoll, die Prozesse zur Erfassung von Urlaubsständen, Wertguthaben, Freistellungsansprüchen und Rückstellungsberechnung zu aktualisieren. Wer solche Sachverhalte digital verwaltet, sollte festhalten, welche Datenquellen genutzt werden, wie Fristen und Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden und auf welcher Grundlage Rückstellungen in die Finanzbuchhaltung übernommen werden.\u003C/p>\u003Cp>Auch die Nachvollziehbarkeit früherer Bilanzansätze sollte gesichert sein, damit bei einer Betriebsprüfung ersichtlich bleibt, warum eine Rückstellung gebildet oder unterlassen wurde. Für alle noch offenen Fälle ist das neue BMF-Schreiben maßgeblich; ältere Verwaltungsauffassungen sind insoweit überholt.\u003C/p>\u003Cp>\u003Cstrong>Quelle:\u003C/strong> \u003Ca href=\"https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-rueckstellungen-fuer-arbeitsfreistellungen_164_697336.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haufe Steuern\u003C/a>\u003C/p>",true,"2026-09-09T13:51:33+02:00","/news/neue-bmf-regeln-zu-ruckstellungen-fur-freistellungen-prufen",[28,29,33,37,41],{"path":26,"title":6,"date":7},{"path":30,"title":31,"date":32},"/news/anlage-eur-2026-was-selbststandige-jetzt-vorbereiten-sollten","Anlage EÜR 2026: Was Selbstständige jetzt vorbereiten sollten","2026-09-01T00:00:00+02:00",{"path":34,"title":35,"date":36},"/news/dienstwagen-trotz-privatnutzungsverbot-bfh-halt-an-anscheinsbeweis-fest","Dienstwagen trotz Privatnutzungsverbot: BFH hält an Anscheinsbeweis fest","2026-08-26T11:12:00+02:00",{"path":38,"title":39,"date":40},"/news/widerspruch-bei-corona-schlussabrechnungen-vortrag-muss-rechtzeitig-stimmen","Widerspruch bei Corona-Schlussabrechnungen: Vortrag muss rechtzeitig stimmen","2026-08-19T00:00:00+02:00",{"path":42,"title":43,"date":44},"/news/bekanntgabe-per-datenabruf-ab-2026-was-unternehmen-prufen-sollten","Bekanntgabe per Datenabruf ab 2026: Was Unternehmen prüfen sollten","2026-08-13T00:00:00+02:00"]