Nutzen Sie

Ihre Ertragschance

Sieht Ihr Mandant Nutzen in einer Verfahrensdokumentation (VFD)?

Wir kennen die Aussage: „Unsere Mandanten haben keine Lust darauf sich eine Verfahrensdokumentation erstellen zu lassen!“

Nutzen Sie in diesem Fall das in der Software enthaltene sehr anschauliche Mandanten-Informationsmaterial – schon um sich bzgl. Ihrer Informationspflichten rechtlich abzusichern.

Nach Erkenntnis der steuerrechtlichen Notwendigkeit und Risiken werden sich alle beratungszugänglichen Mandanten gerne von Ihnen beraten lassen - spätestens nach der nächsten Betriebsprüfung.


Minimiert:

Ihr Beratungsaufwand

Maximiert:

Ihr Beratungsgewinn

Lassen sich mit VFD-Erstellungen leistungsangemessene Honorarumsätze erzielen?

Gestaffelt nach drei Mandanten-Größen-Klassen lassen sich bei durchschnittlichem Erstellungsaufwand für Ihre Beratungsleistungen im Mittel 1.750 EUR | 3.500 EUR | 7.000 EUR Honorarumsatz pro Verfahrensdokumentation kalkulieren.

Ein Kalkulationsbeispiel veranschaulicht Ihnen hierbei, dass der durchschnittliche Software-Aufwand gerade einmal zwischen 4 % und 8 % des Honorarumsatzes liegt....

Bei einem umsatzbezogenen Personaleinsatz von 40% befinden Sie sich auf einer Flughöhe, bei der sich ordentliche Gewinnziele erreichen lassen.


 

Erwerb eines Kontingents an Mandantenlizenzen:

Sie können jeweils ein Kontingent von 5 Mandanten-Lizenzen erwerben.

Der Einmalpreis fällt nur beim Erwerb des ersten Kontingentes an.

Jede Mandanten-Lizenz ermöglicht die Einrichtung eines Mandanten-Profils, um für diesen Mandanten unbegrenzt aktualisierungsfähige Verfahrensdokumentationen (VFD) zu erstellen.

Nutzen Sie das laufende Abonnement der Software:

Die Bereitstellung der Software (als Software-as-a-Service) und deren Wartung, Aktualisierung, Erweiterung sowie der Speicherplatz von 2 GB pro Mandantenlizenz wird durch ein Software-Jahres-Abonnement vergütet.

Mandanten-Kontingent


Software-Jahres-Abonnement1)
(jährlich)


Onboardingpreis

(einmalig)

2,00 GB Speicher pro Mandant jeweils inklusive.

1) Die Jahrespauschale fällt unabhängig von dem Grad der Nutzung der Mandanten-Lizenzen an und ist jährlich im Voraus zu zahlen. Die Laufzeit für die Jahrespauschale beginnt mit dem Folgetag der Buchung des Kontingents und läuft jeweils ein Jahr.