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Kassendokumentation nach KassenSichV

TSE, Belegausgabepflicht, Kassennachschau & DSFinV-K — die rechtlichen Pflichten rund um elektronische Kassensysteme fachlich fundiert erklärt.

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Warum ist eine Kassendokumentation Pflicht?

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 und die darauf aufbauende Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verpflichten alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen, ihre Kassenführung lückenlos zu dokumentieren.

Unter DV-System wird die im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen Daten erfasst, erzeugt, empfangen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden — einschließlich Kassensysteme und Registrierkassen.

— BMF-Schreiben (GoBD), Rz. 20

Die KassenSichV (erlassen aufgrund § 146a Abs. 3 AO) präzisiert die steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen. Seit dem unterliegen elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen der Kassennachschau (§ 146b AO).

Der jährliche Schaden in Deutschland durch fehlende Buchungen, manipulierte Kassen und inkorrekt abrechnende Software wird von den Finanzämtern auf bis zu 10 Milliarden Euro geschätzt — ein zentraler Grund für die verschärften Anforderungen.

Wichtig

Die offene Ladenkasse ist von der TSE-Pflicht ausgenommen (§ 1 KassenSichV), unterliegt aber dennoch den allgemeinen Aufzeichnungspflichten der GoBD und der Kassennachschau nach § 146b AO.

Modernes Kassensystem im Einsatz in einem Geschäft

Jede elektronische Registrierkasse muss durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden — ohne Ausnahme.

TSE

Technische Sicherheitseinrichtung

Die TSE ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Sicherheitsmodul, das in elektronischen Registrierkassen die lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge sicherstellt.

Jeder Kassenvorgang wird auf der TSE gespeichert und elektronisch signiert. Dabei wird ein Verkettungsprinzip angewendet: Jede Transaktion erhält eine elektronische Signatur, einen Signaturzähler sowie einen Zeitstempel. So ist es unmöglich, im Nachhinein Änderungen an der Kette der Transaktionen vorzunehmen, ohne dass dies nachweisbar wäre.

Von der TSE werden insbesondere erfasst:

  • Start- und Endzeitpunkte der Bestellung
  • Fortlaufende Nummern der Bestellungen (TransaktionsNr)
  • Signatur und Signaturzähler
  • Seriennummer der TSE
  • ClientID des Aufzeichnungssystems
  • Public Key für die Prüfung

Es wird zwischen Hardware-TSE (USB-Stick, SD-Karte, im Drucker integriert) und Cloud-TSE unterschieden. Alle TSE-Lösungen basieren aufgrund von BSI-Vorgaben auf Hardware-Sicherheitsankern — reine Software-Lösungen sind nicht zulässig.

Zertifizierungslaufzeit

Hardware-TSEs sind typischerweise für 5 oder 7 Jahre zertifiziert. Nach Ablauf des Signaturzertifikats oder beim Auslaufen einer Teilzertifizierung muss die TSE ersetzt werden. Die Zertifizierung umfasst mindestens 5 Teilzertifizierungen (Hardware-Plattform, CSP, SMAERS, PKI und TR-03153).

BELEGAUSGABEPFLICHT

Bonpflicht seit 2020

Seit dem besteht die Belegausgabepflicht gemäß § 146a Abs. 2 AO. Kassenbetreiber sind verpflichtet, dem an dem jeweiligen Geschäftsvorfall Beteiligten unmittelbar danach einen Beleg anzubieten.

Damit soll der Druck erhöht werden, jeden einzelnen Verkauf in die Kasse einzugeben. Zusammen mit der TSE wird sichergestellt, dass Manipulationen — von der Zweitkasse über Trainingsprofile bis hin zu sogenannten „Zappern" — nachweisbar und unterbindbar werden.

Der Beleg muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände / Dienstleistungen
  • Transaktionsnummer
  • Seriennummer der TSE oder des Aufzeichnungssystems
  • Signaturzähler und Prüfwert der TSE
  • Start- und Endzeitpunkt des Vorgangs
Papier oder Digital

Entgegen verbreiteter Meinung müssen Belege nicht zwingend in Papierform ausgestellt werden — auch digitale Belege (z. B. per E-Mail oder App) sind zulässig. Da lediglich eine Belegausgabe- und keine Belegmitnahme-Pflicht besteht, muss der Käufer den Beleg nicht mitnehmen.

Kassenbon TSE
Cappuccino3,80 €
Croissant2,50 €
Gesamt6,30 €
TSE-Signatur: a8f3…e2d1TransaktionsNr: 00004217Start: 09:14:32Ende: 09:14:35Seriennr: SW-B1-23456SigZähler: 8421
Prüf-QR-Code
Steuerprüfer bei einer Kassennachschau im Geschäft

Wird die Nummernkette der Identifikationsnummern unterbrochen oder bei Testkäufen kein Bon ausgegeben, kann eine ausführliche Betriebsprüfung mit Betriebsunterbrechung durchgeführt werden.

KASSENNACHSCHAU

Unangekündigte Prüfung nach § 146b AO

Die Kassennachschau ist ein eigenständiges Prüfverfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Sie erfolgt ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.

Dazu dürfen Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume betreten werden. Mit Einführung der TSE und der Belegausgabepflicht hat sich der Prüfungsablauf grundlegend verändert:

1
Verdeckter Testkauf

Der Prüfer tätigt als anonymer Kunde einen Kauf und prüft, ob ein Beleg ausgegeben wird.

2
Bonprüfung (Schnelle Sichtprüfung)

TSE-Daten auf dem Bon (Signatur, TransaktionsNr, Seriennummer) werden mit den TSE-gesicherten Daten abgeglichen — idealerweise über den Prüf-QR-Code.

3
Ergebnis

Bei stimmigen Daten ist die Prüfung beendet. Bei Unstimmigkeiten kann der Prüfer jederzeit zu einer Außenprüfung übergehen (§ 146b Abs. 3 AO).

Zugangsrechte & Pflichten

Für die Kassennachschau ist der Zugang zur Kasse, zu aktuellen und historischen Kassenaufzeichnungen (bis 10 Jahre zurück), Betriebsanleitungen und ein Live-Kassensturz erforderlich. Der Zugang zu Privaträumen darf verweigert werden.

Testkauf
Bon erhalten?
QR prüfen
Bestanden
Außenprüfung
DATENÜBERLASSUNG

DSFinV-K & Kassenmeldepflicht

Die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) ist eine einheitliche Einbindungs- und Export-Schnittstelle, über die Kassendaten für Zwecke einer Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau standardisiert bereitgestellt werden müssen.

Die Ausgestaltung der DSFinV-K ist im Downloadbereich des Bundeszentralamts für Steuern exakt vorgeschrieben. Alle Kassendaten werden damit in einem einheitlichen Format exportierbar, unabhängig vom Kassentyp oder Hersteller.

Kassenmeldepflicht ab 2025

Seit dem besteht die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden.

Die Meldung umfasst u. a.:

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art und Zertifizierungs-ID der TSE (z. B. BSI-K-TR-nnnn-yyyy)
  • Seriennummer der TSE
  • Art und Seriennummer des Aufzeichnungssystems
  • Anzahl der Systeme je Betriebsstätte / Einsatzort
  • Datum der Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme
Praktischer Hinweis

Die Verfahrensdokumentation sollte alle TSE-Seriennummern, Zertifizierungs-IDs und Meldedaten zentral erfassen — so ist die Kassenmeldepflicht jederzeit nachweisbar und eine Kassennachschau schnell bestanden.

Kassenmeldung an Finanzamt
Steuernr.123/456/78901
TSE Zert-IDBSI-K-TR-0412-2020
TSE Seriennr.SW-B1-2024-98765
Kassen-TypPOS-Terminal
Anschaffung15.03.2024
Steuerberater dokumentiert Kassensystem am Laptop

Geldbußen von bis zu 25.000 Euro drohen bei Verstößen gegen die Ordnungsvorschriften für Kassen — Vorsorge ist günstiger.

RISIKEN & BUSSGELDER

Was passiert bei Verstößen?

Seit 2020 gelten verschärfte Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen die Ordnungsvorschriften für Kassen.

Fehlende TSE

Wird das Aufzeichnungssystem nicht durch eine zertifizierte TSE geschützt, kann dies gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, Abs. 4 AO als Steuergefährdung geahndet werden.

bis 25.000 € Bußgeld

Keine Belegausgabe

Wird bei verdeckten Testkäufen kein Bon ausgegeben, kann das Finanzamt eine ausführliche Betriebsprüfung mit Betriebsunterbrechung durchführen.

Betriebsprüfung

Steuerverkürzung

Treten durch Kassenmanipulation tatsächlich Steuerverkürzungen ein, greifen § 370 AO (Steuerhinterziehung) und § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung) — mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Strafrecht

Fehlende Dokumentation

Ohne ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation für die Kasse kann der Prüfer die Kassendaten verwerfen und Hinzuschätzungen vornehmen.

Hinzuschätzung
BESTANDTEILE

Was gehört in die Verfahrensdokumentation für die Kasse?

Eine vollständige Kassendokumentation umfasst weit mehr als nur die technische Beschreibung des Kassensystems.

TSE-Dokumentation

Zertifizierungs-ID, Seriennummer, Typ (HW/Cloud), Gültigkeitsdauer und Umgebungsschutzkonzept der technischen Sicherheitseinrichtung.

Kassenanweisungen

Betriebsinterne Anweisungen für den täglichen Umgang mit dem Kassensystem: Tagesabschluss, Storno-Regelungen, Training vs. Echtbetrieb.

Berechtigungskonzept

Benutzerrollen, Zugriffsrechte, Trainingsprofile und Administrator-Berechtigungen am Kassensystem vollständig dokumentiert.

Kasseninventar

Alle Kassengeräte, Software-Versionen, Hardware-Komponenten (Drucker, Scanner, Displays) und deren Seriennummern.

DSFinV-K & Export

Dokumentation der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung — Exportfähigkeit, Datenformat und Prüfprotokolle.

Kassenmeldung

Nachweis der fristgerechten elektronischen Meldung aller Aufzeichnungssysteme an das zuständige Finanzamt seit 01.01.2025.

Prüfprotokolle

Regelmäßige interne Kontrollen, Kassensturze und deren Ergebnisse revisionssicher archivieren.

Geschäftsvorfälle

Einzelaufzeichnungspflicht: Jeder einzelne Geschäftsvorfall muss einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.

Kassensysteme GoBD-konform dokumentieren

Die Kassensicherungsverordnung, die TSE-Pflicht, die Belegausgabepflicht und die seit 2025 geltende Kassenmeldepflicht stellen hohe Anforderungen an Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen. Eine vollständige Verfahrensdokumentation ist der Schlüssel, um bei der Kassennachschau bestehen zu können — und Bußgelder von bis zu 25.000 Euro zu vermeiden.

KassenSichV
TSE
DSFinV-K

VD.pro dokumentiert automatisch

  • TSE-Daten, Zertifikate & Seriennummern
  • Kassenstammdatenblätter & Anweisungen
  • Mitarbeiter-Berechtigungen & Rollen
  • DSFinV-K-Exportdokumentation
  • Kassenmeldepflicht-Nachweis
  • Prüfprotokolle & Kassennachschau-Vorbereitung