VD.pro Kanzlei-Edition

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Was kostet eine Verfahrensdokumentation?

Welche Faktoren den Aufwand bestimmen, wie sich die drei üblichen Wege unterscheiden und welche Folgekosten dabei gern übersehen werden.

KOSTENTREIBER

Was den Aufwand bestimmt

Eine pauschale Zahl gibt es nicht — der Aufwand hängt an wenigen, gut bestimmbaren Größen.

Anzahl der Systeme

Jedes steuerrelevante System will beschrieben werden — Kasse, Warenwirtschaft, Zeiterfassung, Shop, Zahlungsdienstleister. Der Aufwand steigt weniger mit dem Umsatz als mit der Zahl der Systeme.

Schnittstellen und Datenwege

Nicht die Systeme selbst kosten die meiste Zeit, sondern die Übergänge dazwischen: Welche Daten wandern wann und in welchem Format weiter, und wer kontrolliert das?

Standorte und Organisation

Mehrere Filialen, Lager oder Betriebsstätten bedeuten unterschiedliche Abläufe und Zuständigkeiten — und damit mehrere Varianten desselben Prozesses.

Beteiligte Personen

Je mehr Menschen an einem Prozess mitwirken, desto mehr Rollen, Freigaben und Vertretungen sind zu klären. Das ist meist der zeitaufwendigste Teil der Aufnahme.

Rechnen Sie den Aufwand am besten in Arbeitszeit statt in Euro: Wie viele Stunden kostet es, die Systeme aufzunehmen, die Belegwege nachzuzeichnen, Zuständigkeiten zu klären und das Ergebnis in eine prüfbare Form zu bringen? Multipliziert mit dem internen oder dem Kanzleistundensatz ergibt das eine belastbare Größenordnung — und zwar für jeden der drei Wege im nächsten Abschnitt.

Steuerberaterin kalkuliert mit Unterlagen und Taschenrechner

Die teuerste Variante ist selten die mit dem höchsten Rechnungsbetrag — sondern die, die nach zwei Jahren noch einmal von vorn beginnt.

DREI WEGE

Eigenerstellung, Beratung oder Software

Jeder Weg hat eine eigene Kostenstruktur. Der Unterschied zeigt sich vor allem bei der Fortschreibung.

Vergleich der drei üblichen Wege zur Verfahrensdokumentation
WegWo der Aufwand entstehtBei der Fortschreibung
EigenerstellungKeine externen Kosten, dafür erhebliche interne Arbeitszeit — vor allem, weil erst die Anforderungen erarbeitet werden müssen, bevor überhaupt geschrieben werden kann.Aufwendig: Jede Änderung muss im Dokument gefunden und die alte Fassung gesondert aufbewahrt werden. Wird in der Praxis oft aufgeschoben.
BeratungsprojektKlar kalkulierbares Honorar, wenig interne Zeit außer Interviews und Freigaben. Das Ergebnis ist meist ein umfangreiches, individuell erstelltes Dokument.Erneut ein Projekt: Bei größeren Änderungen wird der Berater wieder gebraucht, weil die Struktur nicht im Haus liegt.
SoftwaregestütztLaufende Lizenzkosten und eine geführte Erstaufnahme. Die Struktur ist vorgegeben, die Inhalte kommen aus dem Betrieb.Eingebaut: Änderungen werden an einer Stelle gepflegt, Fassungen werden automatisch versioniert und bleiben nachweisbar.
FOLGEKOSTEN

Was gern übersehen wird

Die Erstellung ist einmalig, die Pflege dauerhaft. Wer nur die Erstellung kalkuliert, rechnet zu kurz.

  1. Jährliche Fortschreibung

    Systeme, Prozesse und Zuständigkeiten ändern sich. Ohne regelmäßigen Abgleich veraltet die Dokumentation und verliert im Prüfungsfall ihren Wert.

  2. Systemwechsel

    Ein Wechsel des Kassensystems oder der Buchhaltungssoftware zieht sich durch mehrere Kapitel — Systembeschreibung, Schnittstellen, Berechtigungen, Archivierung.

  3. Aufbewahrung der alten Fassungen

    Überholte Fassungen bleiben aufbewahrungspflichtig, solange die damit dokumentierten Unterlagen aufzubewahren sind. Wer sie überschreibt, kann für zurückliegende Jahre nichts mehr belegen.

  4. Nacharbeit im Prüfungsfall

    Wird in der Prüfung nachgefordert, entsteht der Aufwand unter Zeitdruck — und damit teurer als jede geplante Pflege.

Rechnen Sie gegen

Dem Aufwand steht ein konkreter Gegenwert gegenüber: eine verworfene Buchführung führt zur Schätzung nach § 162 AO. Gerade bei bargeldintensiven Betrieben übersteigt ein einziges Schätzungsergebnis den Aufwand einer sauberen Dokumentation regelmäßig um ein Vielfaches.

FÜR KANZLEIEN

Verfahrensdokumentation als Honorarleistung

Für Kanzleien ist die Dokumentation nicht nur Kostenblock, sondern ein abrechenbares Mandat.

Kanzleien kennen die Systeme und Abläufe ihrer Mandanten ohnehin — der Schritt zur strukturierten Dokumentation ist entsprechend kurz. Wird die Erstellung als eigenes Mandat geführt, entsteht daraus eine wiederkehrende Leistung: Erstaufnahme im ersten Jahr, anschließend die jährliche Fortschreibung im Zuge des Jahresabschlusses.

Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist die Skalierung. Solange jede Dokumentation ein individuelles Textdokument ist, wächst der Aufwand linear mit der Mandantenzahl. Mit einer strukturierten Lösung, in der Mandanten selbst befüllen und die Kanzlei prüft und freigibt, wächst vor allem die Prüfzeit — und die ist deutlich kürzer.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zu Kosten und Aufwand

Was kostet eine Verfahrensdokumentation?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand von der Zahl der steuerrelevanten Systeme, den Schnittstellen, den Standorten und den beteiligten Personen abhängt. Sinnvoll ist eine Kalkulation in Arbeitsstunden für Aufnahme, Beschreibung und Freigabe — getrennt für die Erstellung und die jährliche Fortschreibung.

Ist die Eigenerstellung die günstigste Variante?

Nur auf den ersten Blick. Es fallen keine externen Kosten an, dafür entsteht erheblicher interner Aufwand — zuerst für das Erarbeiten der Anforderungen, später bei jeder Änderung. Der eigentliche Kostenunterschied zeigt sich erst bei der Fortschreibung.

Kann die Verfahrensdokumentation als Kanzleileistung abgerechnet werden?

Ja. In der Praxis wird sie als eigenes Mandat geführt: Erstaufnahme im ersten Jahr, danach eine jährliche Fortschreibung, meist gekoppelt an den Jahresabschluss. Wirtschaftlich wird das, wenn die Erfassung strukturiert erfolgt und der Mandant Teile selbst befüllt.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Der Gegenwert ist die Vermeidung einer Schätzung. Wird die Buchführung mangels Nachvollziehbarkeit nach § 158 AO verworfen, können die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO geschätzt werden. Ein einziges Schätzungsergebnis übersteigt den Dokumentationsaufwand regelmäßig deutlich.

Fallen laufende Kosten an?

Ja, in jeder Variante — entweder als interne Arbeitszeit für die Pflege, als erneutes Beratungshonorar bei größeren Änderungen oder als laufende Lizenz bei einer Softwarelösung. Eine Verfahrensdokumentation ohne laufende Pflege verliert ihren Zweck.

Aufwand kalkulierbar machen

Die Frage ist selten, ob eine Verfahrensdokumentation etwas kostet, sondern wo der Aufwand anfällt: einmalig bei der Erstellung oder immer wieder bei jeder Änderung. Eine strukturierte Lösung verlagert ihn dorthin, wo er planbar bleibt.

Skalierbar
Wiederkehrend

Kalkulierbar statt projektweise

  • Geführte Erstaufnahme statt leerem Dokument
  • Mandanten befüllen, Kanzlei prüft und gibt frei
  • Fortschreibung an einer Stelle statt im Fließtext
  • Wiederkehrende Leistung statt Einzelprojekt